Beihilfen & behördliche Unterstützung
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Befreiung von der Motorbezogenen Versicherungssteuer
Antragstellung über Ihre Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen: Mit dem Gehbehindertenausweis oder dem Behindertenpass (orange) mit dem Zusatz;
“Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel”
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Kostenlose Autobahnvignette
Antragstellung Bundessozialamt
Voraussetzung :Fahrzeugzulassung auf den Menschen mit Behinderung sowie Voraussetzung bei Befreiung der Motorbezogenen Versicherungssteuer.
Info: Infoblatt “Vignette gratis für Menschen mit Behinderung”-Stand 1/2014 (Word Dokument, 85Kb)
Alle Infos dazu hier auf der Website des Bundessozialamts: http://www.bundessozialamt.gv.at
WER bekommt die Gratis-Autobahnvignette?
Man bekommt eine Gratis Autobahnvignette, wenn man einen Behindertenpass hat, in dem der Zusatzeintrag steht, dass man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, fahren kann. Öffentliche Verkehrsmittel sind Bus, Straßenbahn oder Zug.
Das Auto muss auf die Inhaberin oder den Inhaber des Behindertenpasses angemeldet sein!
WIE bekommt man die Gratis-Autobahnvignette?
Wenn man eine Gratis Autobahnvignette haben möchte, muss man bei der Landesstelle des Bundessozialamtes einen Antrag stellen. Diesen Antrag muss man mit der Post schicken, oder selber hinbringen. Bei dem Antrag muss eine Kopie vom Zulassungsschein des Autos sein!
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Erhöhte Familienbeihilfe
Finanzamt
Bürgerservice Tel:08 10 00 12 28